Ab Samstag den 4. Januar 2025 können gegen Vorlage des gültigen Fischereischeins und Rückgabe der ausgefüllten Fangliste 2024 die neuen Erlaubnisscheine 2025 zum Fischfang zu den Öffnungszeiten im Fischerhäuschen abgeholt werden. Die Erlaubnisscheine 2024 sind ab dem oben genannten Termin ungültig.
Hinwies: Die Ausgabe der neuen Erlaubnisscheine erfolgt nur bis einschließlich Samstag den 29. März 2025. Danach werden keine Erlaubnisscheine mehr ausgegeben.
Öffnungszeiten: Mittwoch 15:00 – 20:00 Uhr, Samstag 09:30 – 12:00 Uhr, Sonntag 09:00 – 12:00 Uhr
Fischessen 15:30 – 20:00 Uhr (jeden 3. Samstag im Monat außer Juli, August und Dezember)