Die Erlaubnisscheine 2012 liegen ab sofort im Fischerhäuschen zur Abholung bereit.
Abholtermine
Mittwochs von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstags von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonntags von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Erlaubnisscheine von 2011 sind somit nicht mehr gültig.
Zur Abholung muß der gültige Jahresfischereischein vorgelegt und
die Fangliste 2011 abgegeben werden.
Geschrieben am 26.01.2012 von Ronald Koop
Am Samstag, den 03. März 2012 findet unsere Jahreshauptversammlung statt.
Beginn: 15:00 Uhr Ort: VFR – Halle in Hettenleidelheim, Gaswerkstr. 13
Tagesordnung
01. Begrüßung, Eröffnung der Versammlung
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
03. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
04. Ehrungen
05. Bericht des Vorstandes:
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht der Wasserwarte
- Bericht über Wasseruntersuchungen
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht des Kassenprüfers / Revisors
- Bericht des Jugendwartes
06. Aussprache über die Berichte
07. Entlastung des Vorstandes Beschlussfassung
08. Bildung eines Wahlausschusses Beschlussfassung
09. Neuwahl des Vereinsvorstand Beschlussfassung
10. Neuwahl der Kassenprüfer (Revisoren) Beschlussfassung
11. Satzungsgemäß gestellte Anträge Beschlussfassung
12. Verschiedenes
13. Schließung der Sitzung
Geschrieben am 01.01.2012 von Peter Schäfer
Die Bilder zum Fischerfest sind seit einigen Tagen verfügbar und können von allen Vereinsmitglieder angesehen werden. Da es bei dem Versenden des Links teilweise zu Problemen gekommen ist, stelle ich hier für alle nochmal den Link zur Bildergalerie ein. Das benötigte Passwort wurde von Ron bereits per E-Mail verschickt.
Bildergalerie zum Fischerfest 2011
Geschrieben am 04.09.2011 von Steffen Münch
Ab sofort sind die Gewässer Grube Riegelstein, Stall und Sportplatzweiher ausschließlich für unsere Mitglieder zum Angelbetrieb freigegeben. Die Grube Riegelstein darf mit dem Kraftfahrzeug nicht angefahren werden. An den oben genannten Gewässern gilt die vereinseigene Fischereiordnung.
Geschrieben am 01.01.2011 von Peter Schäfer
Wegen übermäßigem Krautbewuchs ist die Entnahme von Graskapfen untersagt. Bei einem eventuellen Fang sind diese schonend zurückzusetzen. Dieses gilt für alle Vereinsgewässer im Gültigkeitsbereich der vereinseigenen Fischereiordnung.
Geschrieben am 01.01.2011 von Peter Schäfer