NEWS

Die Erlaubnisscheine 2012 liegen ab sofort im Fischerhäuschen zur Abholung bereit.

 

Abholtermine

Mittwochs von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Samstags von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonntags von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Die Erlaubnisscheine von 2011 sind somit nicht mehr gültig.

 

Zur Abholung muß der gültige Jahresfischereischein vorgelegt und

die Fangliste 2011 abgegeben werden.


Am Samstag, den 03. März 2012 findet unsere Jahreshauptversammlung statt.

Beginn: 15:00 Uhr    Ort: VFR – Halle in Hettenleidelheim, Gaswerkstr. 13

Tagesordnung

01. Begrüßung, Eröffnung der Versammlung
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
03. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
04. Ehrungen
05. Bericht des Vorstandes:

  • Bericht des 1. Vorsitzenden
  • Bericht der Wasserwarte
  • Bericht über Wasseruntersuchungen
  • Bericht des Kassenwartes
  • Bericht des Kassenprüfers / Revisors
  • Bericht des Jugendwartes

06. Aussprache über die Berichte
07. Entlastung des Vorstandes                         Beschlussfassung
08. Bildung eines Wahlausschusses               Beschlussfassung
09. Neuwahl des Vereinsvorstand                   Beschlussfassung
10. Neuwahl der Kassenprüfer (Revisoren)    Beschlussfassung
11. Satzungsgemäß gestellte Anträge             Beschlussfassung
12. Verschiedenes
13. Schließung der Sitzung


Die Bilder zum Fischerfest sind seit einigen Tagen verfügbar und können von allen Vereinsmitglieder angesehen werden. Da es bei dem Versenden des Links teilweise zu Problemen gekommen ist, stelle ich hier für alle nochmal den Link zur Bildergalerie ein. Das benötigte Passwort wurde von Ron bereits per E-Mail verschickt.

 

 Bildergalerie zum Fischerfest 2011


Ab sofort sind die Gewässer Grube Riegelstein, Stall und Sportplatzweiher ausschließlich für unsere Mitglieder zum Angelbetrieb freigegeben.  Die Grube Riegelstein darf mit dem Kraftfahrzeug nicht angefahren werden. An den oben genannten Gewässern gilt die vereinseigene Fischereiordnung.


Wegen übermäßigem Krautbewuchs ist die Entnahme von Graskapfen untersagt. Bei einem eventuellen Fang sind diese schonend zurückzusetzen. Dieses gilt für alle Vereinsgewässer im Gültigkeitsbereich der vereinseigenen Fischereiordnung.