- Der Fang ist auf 2 Forellen pro Tag begrenzt.
- Die Fangbegrenzung beträgt jährlich 20 Stück.
- Entnommene Forellen sind in der Fangliste unter Sonstiges einzutragen.
Den Fischfang, gem. den gesetzlichen Bestimmungen und der Fischereiordnung des Fischervereins „Forelle“ e. V.